Zusammenfassung
Ein neuer Weg zur Matura: Personen mit Berufsausbildung können durch die Berufsreifeprüfung die Berechtigung für ein Studium erlangen.einfache Mehrheit XX 12.06.1997
Gesetz
Sekundarstufe
Schwerpunkte
- Einführung der Berufsreifeprüfung als neuer Weg zum Hochschulstudium.
- Die Prüfung besteht aus Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache und einem fachspezifischen Projekt.
- Es gelten Altersgrenzen: Die erste Prüfung darf frühestens mit 17 und die letzte spätestens mit 19 Jahren abgelegt werden.
- Bereits bestandene Prüfungen aus anderen Bildungsbereichen können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.