Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Lehrbetrieben, das Lehrverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn ein Lehrling aufgrund schlechter Leistungen in der Berufsschule wiederholt nicht aufsteigen kann.einfache Mehrheit XX 28.01.1999
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Erweiterung der Gründe für eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses.
- Betriebe sollen Lehrlinge entlassen können, wenn diese in der Berufsschule zwei Jahre hintereinander nicht aufsteigen können.
- Ziel ist es, die wirtschaftliche Belastung für Betriebe durch ungeeignete Lehrlinge zu verringern.
Dokumente (PDFs)
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