Zusammenfassung
Der Antrag verbessert die finanzielle Unterstützung für Wachebedienstete, indem Schmerzensgeld einbezogen und Vorschüsse bei finanzieller Notlage ermöglicht werden.einfache Mehrheit XX 05.06.1997
Gesetz
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Schmerzensgeld wird nun explizit als Teil der Hilfeleistungen für Wachebedienstete anerkannt.
- Bei nachgewiesener finanzieller Notlage können finanzielle Vorschüsse bereits vor einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden.
- Der Bund erhält das Recht, bei Zivilprozessen gemeinsam mit dem Bediensteten zu klagen oder diesem beizutreten.
- Ansprüche gegen den Täter gehen durch die Zahlung von Vorschüssen automatisch auf den Bund über.
Dokumente (PDFs)
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