Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft durch Nutzung bestehender Strukturen
abgestimmt am
22.01.1998
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, statt neuer Behörden lieber bestehende Institutionen für die regionale Gleichbehandlungsberatung zu nutzen, um Kosten und Bürokratie zu sparen.
einfache MehrheitXX22.01.1998
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die geplante regionale Ausweitung der Gleichbehandlungsberatung wird grundsätzlich befürwortet.
Es soll vermieden werden, in jedem Bundesland neue, teure Behörden aufzubauen.
Bestehende Strukturen wie Kammern oder Rechtsanwälte sollen als kostengünstige Alternativen geprüft werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen detaillierten Kostenvergleich zwischen neuen Behörden und der Nutzung bestehender Institutionen zu erstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.