Berichtspflicht und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Betrieben
abgestimmt am
16.04.1998
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine verpflichtende Berichterstattung aller Unternehmen über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Betriebe, die keine Berichte oder Förderprogramme vorlegen, sollen bei öffentlichen Aufträgen und Förderungen ausgeschlossen werden.
einfache MehrheitXX16.04.1998
Entschließung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Einführung einer automatischen Berichtspflicht für alle Betriebe zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Verpflichtung zur Erstellung spezieller Programme, die gezielt die Rolle von Frauen in Führungspositionen stärken sollen.
Offenlegung von Daten zu Gehaltsunterschieden, Ausbildungsmaßnahmen und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe.
Sanktionierung von Verstößen durch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und staatlichen Förderungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.