Reform der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse
abgestimmt am
10.10.1997
Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen neu, stärkt den Rechtsschutz für Zeugen und erleichtert die Aussagepflicht von Beamten.
einfache MehrheitXX10.10.1997
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Einführung einer speziellen Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Öffentliche Bedienstete müssen gegenüber Untersuchungsausschüssen grundsätzlich aussagen und können sich nicht mehr einfach auf die Amtsverschwiegenheit berufen.
Stärkung des Rechtsschutzes durch die Beiziehung einer Vertrauensperson und die Bestellung eines unabhängigen Verfahrensanwalts.
Begrenzung der Zwangsmittel: Der Ausschuss darf keine Hausdurchsuchungen durchführen, sondern nur die Vorführung von Personen beantragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.