Abschaffung der Befreiung von Lehrenden an öffentlichen Bildungseinrichtungen von der Sozialversicherungspflicht
abgestimmt am
25.02.1998
Zusammenfassung
Der Initiativantrag will die Ausnahme in § 5 Abs. 1 Z 5 des ASVG abschaffen, die Lehrende an öffentlichen Bildungseinrichtungen von der Sozialversicherungspflicht befreit, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
einfache MehrheitXX25.02.1998
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag entfernt die Ausnahme, die Lehrende an Einrichtungen des Wirtschaftsförderungs‑ und Berufsförderungsinstituts von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Die Befreiung widerspricht dem Ziel der Regierung, alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen.
Durch die Abschaffung soll eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten öffentlicher Bildungseinrichtungen gegenüber privaten Anbietern vermieden werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.