Anpassung des Jugendarbeitsschutzes und Verlängerung der Arbeitsstiftung in der Lebensmittelwirtschaft
Zusammenfassung
Der Antrag regelt flexiblere Arbeitszeiten für Jugendliche in bestimmten Berufen wie dem Bäckerhandwerk und ermöglicht Nachtdienste für Pflegeauszubildende. Zudem wird die Unterstützung für ehemalige Beschäftigte der Lebensmittelbranche verlängert.einfache Mehrheit XX 01.10.1997
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ermöglichung von Nachtdiensten für Pflegeauszubildende im letzten Ausbildungsjahr unter strengen Auflagen.
- Nachtdienste für Pflegekräfte dürfen maximal 30 Mal pro Jahr und 5 Mal pro Monat geleistet werden, wobei eine Ruhezeit von 12 Stunden nach dem Dienst vorgeschrieben ist.
- Lehrlinge in Berufen wie Bäcker, Konditor oder Fleischer können durch Kollektivverträge eine verkürzte Wochenfreizeit erhalten, sofern die Erholung gewährleistet bleibt.
- In Betrieben, die sowohl Lebensmittel verarbeiten als auch Gastgewerbe betreiben, muss klar geregelt werden, welche Sonderregeln für die Jugendlichen gelten.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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