Einmaliges Aufsteigen trotz ungenügender Noten in zwei Fächern ermöglichen
abgestimmt am
09.07.1998
Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht Schülern einen einmaligen Aufstieg in die nächste Klasse, selbst wenn sie in bis zu zwei Pflichtfächern eine ungenügende Note haben, sofern dies auf Antrag der Eltern geschieht.
einfache MehrheitXX09.07.1998
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ermöglichung des Aufstiegs trotz ungenügender Noten in bis zu zwei Pflichtfächern.
Die Regelung gilt nur, wenn das Versagen in diesen Fächern nicht bereits im Vorjahr aufgetreten ist.
Der Aufstieg muss durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Die Regelung soll dazu beitragen, eine angstfreie Schule zu schaffen und negative Entwicklungen durch Klassenwiederholungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.