Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Stärkung der Volksanwaltschaft durch das Recht, eigene Gesetzesanträge zu stellen und an parlamentarischen Sitzungen teilzunehmen.einfache Mehrheit XX 15.09.1998
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Volksanwaltschaft soll das Recht erhalten, eigene Gesetzesvorschläge direkt an den Nationalrat zu richten.
- Mitglieder der Volksanwaltschaft sollen grundsätzlich an den Sitzungen des Nationalrats und seiner Ausschüsse teilnehmen dürfen.
- Behörden müssen der Volksanwaltschaft innerhalb einer Frist von acht Wochen Auskunft erteilen und dürfen die Amtsverschwiegenheit nicht als Vorwand nutzen.
- Die Liste der Stellen, die Gesetzesvorschläge einbringen dürfen, wird um die Volksanwaltschaft erweitert.
Dokumente (PDFs)
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