Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Entgelte für persönliche Assistenz
abgestimmt am
16.06.1998
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass Entgelte für persönliche Assistenz bei hohem Pflegegeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen gelten, um die Finanzierbarkeit der Pflege zu sichern.
einfache MehrheitXX16.06.1998
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Es soll eine neue Regelung eingeführt werden, die bestimmte Zahlungen für Pflegeleistungen von der Sozialversicherungspflicht ausnimmt.
Diese Ausnahme gilt für Entgelte, die an Personen gezahlt werden, welche eine hohe Pflegegeldstufe (Stufe 5, 6 oder 7) erhalten.
Die bestehenden Verweise im Gesetz werden angepasst, um die neue Regelung korrekt einzubinden.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Pflegegeld nicht durch Sozialversicherungsbeiträge aufgeweicht wird, damit die persönliche Assistenz bezahlbar bleibt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.