Anpassung der Altersgrenze für die Studienbeihilfe
abgestimmt am
17.04.1998
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Altersgrenze für die Studienbeihilfe für Personen, die bereits berufstätig waren oder Kinder erzogen haben, zu verlängern.
einfache MehrheitXX17.04.1998
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Die allgemeine Altersgrenze für den Beginn eines Studiums zur Erlangung von Studienbeihilfe wird auf das 30. Lebensjahr festgelegt.
Für Personen, die sich bereits über vier Jahre lang selbst unterhalten konnten, erhöht sich die Altersgrenze um ein Jahr pro vollendetem Jahr der Selbstunterhaltung.
Auch die Erziehung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr kann die Altersgrenze für den Studienbeginn verlängern.
Die maximale Verlängerung der Altersgrenze durch diese Sonderregelungen ist auf insgesamt fünf Jahre begrenzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.