Zusammenfassung
Ein neuer Entwurf für ein Atomhaftpflichtgesetz regelt die unbegrenzte Haftung von Kernanlagenbetreibern und sichert Entschädigungen durch private und staatliche Versicherungen ab.einfache Mehrheit XX 13.03.1998
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung einer unbegrenzten Haftung für Betreiber von Kernanlagen bei nuklearen Schäden.
- Der Geltungsbereich umfasst Kernanlagen sowie den Transport von Kernmaterialien.
- Betreiber haften ohne betragsmäßige Begrenzung für Schäden durch Kernmaterialien.
- Es besteht eine Pflicht für Betreiber, private Versicherungen in einer Mindesthöhe abzuschließen.
Dokumente (PDFs)
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