Neues Atomhaftpflichtgesetz zur Sicherung nuklearer Schäden

Zusammenfassung

Ein neuer Entwurf für ein Atomhaftpflichtgesetz regelt die unbegrenzte Haftung von Kernanlagenbetreibern und sichert Entschädigungen durch private und staatliche Versicherungen ab.
einfache Mehrheit XX 13.03.1998
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Einführung einer unbegrenzten Haftung für Betreiber von Kernanlagen bei nuklearen Schäden.
  • Der Geltungsbereich umfasst Kernanlagen sowie den Transport von Kernmaterialien.
  • Betreiber haften ohne betragsmäßige Begrenzung für Schäden durch Kernmaterialien.
  • Es besteht eine Pflicht für Betreiber, private Versicherungen in einer Mindesthöhe abzuschließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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