Recht auf außerschulische Förderung statt Schulunfähigkeit
abgestimmt am
19.05.1999
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Kinder statt einer 'Schulunfähigkeit' einen Rechtsanspruch auf außerschulische Förderung erhalten. Damit bleibt der Staat für die Bildung dieser Kinder verantwortlich.
einfache MehrheitXX19.05.1999
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Umwandlung der bisherigen Regelung zur Schulunfähigkeit in einen klaren Rechtsanspruch auf außerschulische Förderung.
Anspruch auf Förderung besteht bei medizinischen Gründen oder wenn der Schulbesuch eine unzumutbare Belastung darstellt.
Förderung kann auch beantragt werden, wenn trotz spezieller Maßnahmen in der Schule keine Fortschritte sichtbar sind.
Die zuständige Behörde ist für die Bereitstellung und Organisation der außerschulischen Maßnahmen verantwortlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.