Anhebung der Ausgleichstaxe zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen
abgestimmt am
04.12.1998
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine drastische Erhöhung der Ausgleichstaxe für Unternehmen, die ihre Quote bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen.
einfache MehrheitXX04.12.1998
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen in Österreich ist besorgniserregend hoch und steigend.
Unternehmen und Behörden sind verpflichtet, pro 25 Beschäftigte eine Person mit Behinderung einzustellen.
Die aktuelle Ausgleichstaxe wird oft als zu niedrig empfunden, um einen echten Anreiz zur Einstellung zu bieten.
Die Ausgleichstaxe soll auf die Höhe eines durchschnittlichen Bruttogehalts inklusive aller Lohnnebenkosten angehoben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.