Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
abgestimmt am
16.04.1998
Zusammenfassung
Der Antrag will Kinderbetreuungskosten bis zu 60 000 Euro jährlich als Werbungskosten steuerlich absetzen, um Eltern – besonders Frauen – die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern.
einfache MehrheitXX16.04.1998
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Einführung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zu 60 000 Euro pro Jahr als Werbungskosten.
Voraussetzung: Die Betreuungsperson muss in einem sozialrechtlich abgesicherten Angestelltenverhältnis stehen und pädagogisch geschult sein.
Kosten für öffentliche oder geförderte Kindergärten und Krippen können nicht steuerlich abgesetzt werden, weil bereits öffentliche Mittel dort verwendet werden.
Für Geringverdiener wird die Negativsteuer angewendet, um den Steuervorteil wirksam zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.