Reform der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Anpassung des Ärztegesetzes
abgestimmt am
16.06.1998
Zusammenfassung
Dieses Gesetz ermöglicht mündliche ärztliche Anordnungen in Notfällen und erweitert die Einsatzbereiche von Pflegekräften.
einfache MehrheitXX16.06.1998
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Ärztliche Anordnungen dürfen in medizinischen Ausnahmefällen mündlich gegeben werden, müssen aber innerhalb von 24 Stunden schriftlich festgehalten werden.
Der Tätigkeitsbereich für Pflegeberufe wird auf soziale Dienste und Einrichtungen zur Blutgewinnung ausgeweitet.
Es wird genau festgelegt, welche medizinischen Aufgaben (wie Blutdruckmessen oder Verbandswechsel) unter Aufsicht durchgeführt werden dürfen.
Spezialisierte Pflegekräfte wie Kinderkrankenpfleger erhalten durch Übergangsregelungen die Möglichkeit, in der allgemeinen Pflege weiterzuarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.