Anpassung der Kostenbeiträge und Opferschutz in der Strafprozessordnung

Zusammenfassung

Erhöhung der Pauschalkostenbeiträge in der Strafprozessordnung und Schaffung eines Entschädigungsanspruchs für Opfer aus diesen Beiträgen bei Zahlungsunfähigkeit des Täters.
einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.1997
  • Erhöhung der Höchstgrenzen für die Pauschalkostenbeiträge, um die tatsächlichen Verfahrenskosten besser abzudecken.
  • Die Beträge für die Kostenbeiträge werden massiv angehoben (z.B. von 30.000 auf 300.000 Schilling).
  • Einführung einer Regelung, nach der der Bund Entschädigungen aus dem Pauschalkostenbeitrag an Opfer auszahlt, wenn der Täter zahlungsunfähig ist.
  • Anträge auf Entschädigung durch den Bund müssen innerhalb von drei Jahren gestellt werden.

Eingebracht von

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