Zusammenfassung
Erhöhung der Pauschalkostenbeiträge in der Strafprozessordnung und Schaffung eines Entschädigungsanspruchs für Opfer aus diesen Beiträgen bei Zahlungsunfähigkeit des Täters.einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.1997
- Erhöhung der Höchstgrenzen für die Pauschalkostenbeiträge, um die tatsächlichen Verfahrenskosten besser abzudecken.
- Die Beträge für die Kostenbeiträge werden massiv angehoben (z.B. von 30.000 auf 300.000 Schilling).
- Einführung einer Regelung, nach der der Bund Entschädigungen aus dem Pauschalkostenbeitrag an Opfer auszahlt, wenn der Täter zahlungsunfähig ist.
- Anträge auf Entschädigung durch den Bund müssen innerhalb von drei Jahren gestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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