Anpassung der österreichischen Verfassung an die EU-Sicherheitspolitik (Vertrag von Amsterdam)
abgestimmt am
18.06.1998
Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Mitwirkung Österreichs an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU im Rahmen des Vertrags von Amsterdam. Er stellt sicher, dass neue Aufgaben wie humanitäre Einsätze oder Krisenbewältigung verfassungsrechtlich verankert sind.
2/3 MehrheitXX18.06.1998
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Anpassung der österreichischen Verfassung an die neuen EU-Regelungen des Vertrags von Amsterdam.
Ermöglichung der Teilnahme an humanitären Einsätzen und friedenserhaltenden Maßnahmen der EU.
Regelung der Mitwirkung bei wirtschaftlichen Sanktionen gegen Drittstaaten.
Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung des Nationalrates bei wichtigen Entscheidungen zur gemeinsamen Verteidigung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.