Schutz ärztlicher Hausapotheken bei Neuerrichtung öffentlicher Apotheken
abgestimmt am
17.07.1998
Zusammenfassung
Der Antrag schützt ärztliche Hausapotheken vor dem automatischen Entzug ihrer Bewilligung, wenn in einem Umkreis von vier Kilometern eine neue öffentliche Apotheke eröffnet wird. Die Erlaubnis soll erst bei Praxisaufgabe des Arztes enden.
einfache MehrheitXX17.07.1998
Gesetz
Apotheke
Schwerpunkte
Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen.
Schutz bestehender ärztlicher Hausapotheken vor dem automatischen Verlust ihrer Bewilligung bei Neueröffnungen in der Nähe.
Die Erlaubnis zur Führung einer Hausapotheke bleibt bestehen, solange der Arzt seine Praxis am Standort führt.
Die Bewilligung erlischt erst bei Praxisaufgabe oder Berufsaufgabe des Arztes, falls eine neue Apotheke innerhalb von vier Kilometern eröffnet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.