Erleichterungen für das Gastgewerbe und gemeinnützige Veranstaltungen
abgestimmt am
07.07.1998
Zusammenfassung
Der Antrag sieht Änderungen der Gewerbeordnung vor, um das Gastgewerbe und gemeinnützige Organisationen bei Veranstaltungen zu erleichtern und die Beförderung von Gästen zu regeln.
einfache MehrheitXX07.07.1998
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Gemeinnützige und kirchliche Organisationen dürfen nun offiziell Speisen und Getränke bei Veranstaltungen anbieten.
Gastwirte können ihr Angebot bei Volksfesten, Märkten oder Sportveranstaltungen auch außerhalb ihrer festen Räumlichkeiten anbieten.
Gastgewerbetreibende dürfen Gäste mit kleinen Fahrzeugen (bis 3,5 Tonnen) von Bahnhöfen oder Unterkünften zu ihrem Betrieb befördern.
Die Genehmigung von Gastgärten darf nicht allein aufgrund des damit verbundenen Lärms verweigert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.