Reform des Bundespräsidentenwahlgesetzes – Wahlkarten, Kostenbeitrag & neue Terminologie
abgestimmt am
18.09.1998
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Bundespräsidentenwahlgesetz: Er führt den Begriff „Landeswahlkreis“ ein, ergänzt ein neues § 5a zur Ausstellung von Wahlkarten für abwesende oder mobilitätseingeschränkte Wähler, passt Unterstützungserklärungen an und legt einen Kostenbeitrag von 50 000 Schilling pro Wahlvorschlag fest. Das Gesetz gilt seit dem 1. Jänner 1999.
2/3 MehrheitXX18.09.1998
Gesetz
Wahl
Schwerpunkte
Der Begriff „Wahlkreis“ wird durch das präzisere „Landeswahlkreis“ ersetzt, um die geografische Zuordnung klarer zu machen.
Der Text von § 5 Abs. 2 wird angepasst, um die Bezugnahme auf die §§ 23‑37 NRWO zu verdeutlichen.
Ein neuer § 5a regelt die Ausstellung von Wahlkarten für Wähler, die am Wahltag nicht an ihrem Wohnort wählen können oder aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erscheinen können.
Die Vorgaben für Unterstützungserklärungen werden präzisiert, die Mindestanzahl von 6 000 Unterschriften bleibt bestehen und ein Kostenbeitrag von 50 000 Schilling pro Wahlvorschlag wird eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.