Der Entschließungsantrag verlangt, dass Sozialversicherungsträger verpflichtet werden, Versicherten sofort Informationen zu versicherungsrelevanten Vorgängen zu geben. Bei Nicht‑Erfüllung soll der Anspruch rückwirkend gelten.
einfache MehrheitXX16.07.1999
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert eine gesetzliche Informationspflicht der Sozialversicherungsträger gegenüber den Versicherten, sobald ein versicherungsrelevanter Umstand bekannt wird.
Bei Nicht‑Erfüllung dieser Pflicht soll der Versicherungsanspruch rückwirkend ab dem Eintritt des Versicherungsfalls gelten.
Der Nationalrat soll die Bundesministerin auffordern, eine Novellierung der sozialrechtlichen Bestimmungen vorzulegen, die diese Informationspflicht verankert.
Die Zuweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales wird vorgeschlagen, um die fachliche Bearbeitung sicherzustellen.
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