Umwidmung nicht beanspruchter Entschädigungsmittel für Sudetendeutsche
abgestimmt am
16.12.1998
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass nicht ausgezahlte Entschädigungsgelder für sudetendeutsche Vertriebene nicht dem Staat zufallen, sondern in einen speziellen Kulturfonds fließen. Dieser Fonds soll die kulturelle Arbeit und das Haus der Heimat unterstützen.
einfache MehrheitXX16.12.1998
Entschließung
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
Nicht genutzte Entschädigungsgelder für sudetendeutsche Vertriebene sollen nicht dem Staat zufallen.
Es soll ein spezieller Fonds zur Verwaltung dieser überschüssigen Mittel eingerichtet werden.
Die Verwaltung des Fonds soll durch das Finanzministerium im Einvernehmen mit den Vertriebenenverbänden erfolgen.
Die Mittel sollen zweckgebunden für kulturelle Arbeit und den Erhalt des Hauses der Heimat verwendet werden.
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