Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass eine qualifizierte Minderheit im Nationalrat die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erzwingen kann, begrenzt dies jedoch auf maximal zwei Fälle.einfache Mehrheit XX 16.12.1998
Entschließung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Stärkung der Kontrollrechte für die Opposition im Nationalrat.
- Ein Untersuchungsausschuss kann künftig auch ohne Beschluss der Mehrheit eingesetzt werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten oder zwei ganze Klubs dies verlangen.
- Es wird eine Obergrenze eingeführt: Nach zwei durch die Minderheit initiierten Ausschüssen ist kein weiterer solcher Antrag mehr zulässig.
Dokumente (PDFs)
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