Zusammenfassung
Der Antrag fordert höhere Mindest-Pflegegeldstufen für hochgradig hörbehinderte und taube Menschen.einfache Mehrheit XX 12.05.1999
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Einführung einer Mindesteinstufung für hochgradig hörbehinderte Personen.
- Festlegung der Pflegegeldstufe 3 als Minimum für hochgradige Hörbehinderung.
- Festlegung der Pflegegeldstufe 4 als Minimum für taube Personen.
- Anerkennung des Trainingsaufwands (z.B. für Sprachentwicklung) als Teil des Pflegebedarfs.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.