Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die Studienbeihilfenbehörde anweist, die Anspruchsdauer für Studienförderungen zu verlängern, wenn Studierende durch die Schließung des Mozarteumsgebäudes in Salzburg ohne eigenes Verschulden Verzögerungen im Studium erleiden.einfache Mehrheit XX 27.11.1998
Entschließung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Das Mozarteum in Salzburg wurde wegen seiner krankmachenden Wirkung geschlossen, wodurch Studierende in weniger geeignete Ausweichquartiere umziehen mussten.
- Durch die unzureichenden Bedingungen in den Ersatzräumen können Studienverzögerungen entstehen, was besonders für Stipendienbezieher*innen problematisch ist.
- Der Bundesminister soll die Studienbeihilfenbehörde anweisen, die Anspruchsdauer für betroffene Studierende gemäß § 19 Abs. 2 Zi. 3 zu verlängern, sofern sie kein Verschulden an der Verzögerung tragen.
- Die Zuweisung der Maßnahme soll formell über den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung erfolgen.
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