Regelung der Vergütung für festsitzenden Zahnersatz
abgestimmt am
04.12.1998
Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es einzelnen Krankenversicherungen, bei ausbleibenden zentralen Einigungen direkt mit Ärztekammern über die Kosten und Leistungen von festsitzendem Zahnersatz zu verhandeln.
einfache MehrheitXX04.12.1998
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Sicherstellung der Kostenübernahme für festsitzenden Zahnersatz in Höhe der tatsächlichen Ambulatoriumskosten.
Ermöglichung von Direktverhandlungen zwischen einzelnen Versicherungsträgern und Ärztekammern, falls keine zentrale Einigung erzielt wird.
Fristsetzung für den Abschluss solcher Verträge (Stichtage im Jahr 1999).
Priorisierung der Leistungen für Patienten mit geringem Einkommen oder besonderen medizinischen Notwendigkeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.