Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine schnellere parlamentarische Behandlung der Berichte des Rechnungshofes, um Mängel im Haushalt rechtzeitig korrigieren zu können.einfache Mehrheit XX 24.02.1999
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung einer verbindlichen Frist für die parlamentarische Vorberatung von Berichten des Rechnungshofes.
- Die Vorberatung in den Ausschüssen muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Berichte beginnen.
- Die Regelung betrifft die im Gesetz definierten zuständigen Ausschüsse.
- Ziel ist es, Mängel im Haushalt rechtzeitig zu erkennen, um sie in der Budgetplanung für das übernächste Jahr zu korrigieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.