Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Zuständigkeit für Verfahren nach dem Mediengesetz zu dezentralisieren. Anstatt bei ausländischen Rundfunksendungen immer das Landesgericht Wien einzuberufen, soll das Gericht des Bundeslandes zuständig sein, in dem die Tat begangen wurde.einfache Mehrheit XX 09.04.1999
Gesetz
Presse
Schwerpunkte
- Dezentralisierung der Gerichtsstandzuständigkeit bei Medienvergehen.
- Wegfall der automatischen Zuständigkeit des Landesgerichts Wien bei ausländischen Rundfunksendungen.
- Festlegung des zuständigen Gerichts auf das Bundesland, in dem die Tat begangen wurde.
Dokumente (PDFs)
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