Protokoll Nr. 2 – Zweimalige Wiederwahl & flexible Amtszeiten im Europäischen Folterausschuss
abgestimmt am
28.02.1996
Zusammenfassung
Das Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter erlaubt eine zweimalige Wiederwahl der Ausschussmitglieder und führt flexible Amtsdauern von 2‑6 Jahren ein, um alle zwei Jahre die Hälfte des Ausschusses zu erneuern.
einfache MehrheitXX28.02.1996
Andere
Völkerrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Mitglieder des Ausschusses dürfen künftig zweimal wiedergewählt werden (bisher nur einmal).
Das Ministerkomitee kann vor jeder Wahl die Amtsdauer einzelner Mitglieder flexibel zwischen zwei und sechs Jahren festlegen, um alle zwei Jahre die Hälfte des Ausschusses zu erneuern.
Wird die flexible Amtsdauer angewendet, wird die Zuteilung der einzelnen Amtszeiten durch ein Losverfahren des Generalsekretärs unmittelbar nach der Wahl bestimmt.
Das Protokoll kann von allen Vertragsparteien unterzeichnet und anschließend ratifiziert werden; die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.