Fünfter Zusatzvertrag – Erhöhung des jährlichen Fixbetrags an die katholische Kirche
abgestimmt am
23.05.1996
Zusammenfassung
Der fünfte Zusatzvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich erhöht ab dem 1. Januar 1996 den jährlichen Fixbetrag von 158 Millionen auf 192 Millionen Schilling – ein Anstieg um 34 Millionen Schilling pro Jahr (ca. 2,5 Mio. €). Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden ausgetauscht sind, und verursacht keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
einfache MehrheitXX23.05.1996
Andere
internationales Abkommen
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
Der jährliche Fixbetrag wird ab dem 1. Januar 1996 von 158 Millionen auf 192 Millionen Schilling erhöht.
Die Erhöhung kostet den Staat jährlich 34 Millionen Schilling (etwa 2,5 Mio. €) und erzeugt keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden zwischen Rom und Wien ausgetauscht sind.
Bei Unklarheiten in der Auslegung des Zusatzvertrags gilt Artikel XXII des Konkordates von 1933 als Leitlinie.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.