Sicherung des Aufenthaltsrechts für bosnische Vertriebene
abgestimmt am
17.06.1998
Zusammenfassung
Dieses Gesetz ermöglicht Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina eine quotenfreie Niederlassung in Österreich, sofern sie bereits integriert sind.
einfache MehrheitXX17.06.1998
Gesetz
Flüchtling
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.1998(Das Gesetz tritt laut Text im Jahr 1998 in Kraft; konkretes Datum im Entwurf noch offen (..... 1998). Die Regelung zur Unterkunft bezieht sich auf den Stand vom 1. Jänner 1998.)
Sicherung des weiteren Aufenthalts für Vertriebene aus Bosnien und Herzegowina, die bereits integriert sind.
Die Erteilung der neuen Bewilligung erfolgt unabhängig von bestehenden Kontingenten (quotenfrei).
Es wird unterschieden zwischen Personen mit Erwerbstätigkeit, Angehörigen von Berechtigten und Personen ohne Erwerbsabsicht.
Als Stichtag für die Berechtigung gilt die Einreise vor dem 1. Oktober 1997.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.