Der Text beschreibt das 1995 geschlossene Nahrungsmittelhilfe‑Übereinkommen, das die jährliche Lieferung von mindestens 10 Millionen Tonnen Lebensmittelhilfe an Entwicklungsländer regelt. Österreich verpflichtet sich, jährlich 8 900 t Weizen‑Äquivalente (ca. 1,4 Mio. €) zu finanzieren; die Gesamtverpflichtung der EU beträgt 1 755 000 t.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
internationales Abkommen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, jährlich mindestens 1 755 000 t Weizen‑Äquivalent an Entwicklungsländer zu liefern.
Die Hilfen können als Getreide, Hülsenfrüchte oder Geld gespendet werden; alle Leistungen werden in Weizen‑Äquivalente umgerechnet.
Das Abkommen trat am 1. Juli 1995 in Kraft, sofern mindestens 75 % der Gesamtkapazität bis zum 30. Juni 1995 ratifiziert wurden.
Die Gültigkeitsdauer ist zunächst bis zum 30. Juni 1998 festgelegt; Verlängerungen um höchstens zwei Jahre sind möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.