Aufkündigung von Handels- und Zollabkommen wegen EU‑Beitritt
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Aufgrund des EU‑Beitritts 1995 beantragt die österreichische Regierung die Kündigung von vier bestehenden Handels‑ und Zollabkommen mit Ecuador, El Salvador, Guatemala und Ungarn, damit alle bilateralen Verträge mit dem EU‑Rechtsbestand vereinbar sind.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Handel
Industrie
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Österreich muss wegen seiner EU‑Mitgliedschaft alle bestehenden Handelsabkommen, die nicht mit dem EU‑Rechtsbestand vereinbar sind, beenden.
Die Aufkündigung des Abkommens mit Ecuador wird zum 3. Mai 1997 wirksam, weil die dreimonatige Kündigungsfrist erst nach diesem Datum eingehalten werden kann.
Die Aufkündigungen mit El Salvador, Guatemala und Ungarn erfolgen zum 31. Dezember 1996, da die dreimonatige Kündigungsfrist bis zu diesem Termin eingehalten werden kann.
Für die Aufkündigungen fallen keine direkten staatlichen Kosten an; lediglich administrative Vorgänge sind nötig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.