Status und Immunitäten des Sprachenzentrums in Graz
abgestimmt am
13.05.1998
Zusammenfassung
Regelung der Privilegien und Immunitäten des Europäischen Zentrums für lebende Sprachen in Graz.
einfache MehrheitXX13.05.1998
Andere
Europarat
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Europäische Zentrum für lebende Sprachen wird offiziell in Graz als Einrichtung des Europarates etabliert.
Die Räumlichkeiten des Zentrums sind unverletzlich geschützt; Behörden dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Leitung betreten.
Das Zentrum und seine Bediensteten genießen umfassende Zollbefreiungen und Erleichterungen beim Import von Gütern.
Internationale Bedienstete erhalten spezielle steuerliche Vorteile und sind teilweise von der österreichischen Sozialversicherung befreit, sofern sie einem eigenen System unterliegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.