Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit
abgestimmt am
08.07.1998
Zusammenfassung
Das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit regelt internationale Standards für den Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft sowie den Umgang mit Doppelbürgern.
einfache MehrheitXX08.07.1998
Andere
Staatsangehöriger
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Übereinkommen legt allgemeine Grundsätze für die Staatsangehörigkeit fest, um Diskriminierung zu verhindern.
Es besteht ein grundlegendes Recht auf eine Staatsangehörigkeit und die Pflicht der Staaten, Staatenlosigkeit zu vermeiden.
Die Einbürgerung muss für Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt ermöglicht werden, wobei die Aufenthaltsdauer maximal zehn Jahre betragen darf.
Ein Entzug der Staatsangehörigkeit ist nur in eng begrenzten Fällen erlaubt, etwa bei Täuschung über die Voraussetzungen für den Erwerb.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.