Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) 1996 zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 95/26/EG
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Versicherungsaufsichtsgesetz, indem es die EU‑Richtlinie 95/26/EG umsetzt und neue Informations‑, Transparenz‑ und Kontrollpflichten für Versicherer einführt.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Ein Versicherungsvertrag mit Personen, die in Österreich wohnen, gilt als im Inland abgeschlossen, wenn ein beruflicher Vermittler beteiligt ist.
Die Konzession wird grundsätzlich für den gesamten Versicherungszweig erteilt, kann jedoch auf Teilrisiken innerhalb dieses Zweiges beschränkt werden.
Versicherungsunternehmen müssen Kunden vor Vertragsschluss umfassend über Name, Sitz, anwendbares Recht, Aufsichtsbehörde, Laufzeit, Prämienzahlung und Widerrufsrechte informieren.
Für Lebensversicherungen wird die Information über Leistungen, Vertragsende, Gewinnbeteiligung und Rückkaufswerte zusätzlich schriftlich bereitgestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.