Diplomatische Immunität für Richter des Europarat-Gerichtshofs
abgestimmt am
13.05.1998
Zusammenfassung
Das Protokoll regelt die diplomatischen Vorrechte und Immunitäten der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie deren Familien.
einfache MehrheitXX13.05.1998
Andere
Europarat
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Richter des Gerichtshofs erhalten diplomatische Vorrechte und Immunitäten für sich, ihre Ehepartner und minderjährige Kinder.
Die Immunität für Äußerungen und Handlungen im Dienst bleibt auch nach dem Ende der Amtszeit bestehen, um die Redefreiheit zu schützen.
Immunität dient nicht dem persönlichen Vorteil, sondern der Amtsführung; das Plenum des Gerichtshofs kann die Immunität aufheben, wenn dies für die Gerechtigkeit nötig ist.
Ähnliche Regelungen gelten auch für den Kanzler und dessen Stellvertreter.
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