Das 1995 geschlossene Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Vietnam regelt, welche Vermögenswerte als Investitionen gelten, wer als Investor gilt, wann Enteignungen zulässig sind und wie Entschädigungen sowie Geldtransfers zu erfolgen haben. Streitigkeiten werden zunächst gütlich geklärt, sonst durch ein Schiedsverfahren nach UNCITRAL‑Regeln.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert klar, was als Investition gilt und wer als Investor anerkannt wird.
Investitionen dürfen nur im öffentlichen Interesse, nach einem rechtmäßigen Verfahren und gegen volle Entschädigung enteignet werden.
Geldtransfers von Kapital, Erträgen, Darlehen und Entschädigungen müssen in frei konvertierbarer Währung ohne ungebührliche Verzögerung erfolgen.
Streitigkeiten zwischen Investor und Staat werden zunächst gütlich versucht; bei Scheitern folgt ein Schiedsverfahren nach den UNCITRAL‑Regeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.