Österreich‑Frankreich: Bilaterales Abkommen zur Film‑Koproduktion (1995)
abgestimmt am
20.03.1997
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Frankreich bei gemeinsamen Filmproduktionen, definiert Anerkennungs‑ und Förderbedingungen und legt fest, wie Kosten und Einnahmen aufgeteilt werden.
einfache MehrheitXX20.03.1997
Andere
Filmindustrie
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Gemeinschaftsproduktionen werden wie inländische Filme behandelt und erhalten die gleichen Rechte und Pflichten.
Vor Beginn der Dreharbeiten muss die Produktion von den zuständigen Behörden beider Länder anerkannt werden.
Die finanzielle Beteiligung der Produzenten muss zwischen 20 % und 80 % liegen; künstlerische und technische Beiträge sollen dem finanziellen Anteil entsprechen.
Titel, Vor- und Nachspann sowie Werbematerial müssen deutlich als Gemeinschaftsproduktion gekennzeichnet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.