Das 1996 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Südafrika verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen, definiert Begriffe wie Ansässigkeit und Betriebsstätte und legt fest, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.
einfache MehrheitXX31.10.1996
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich umfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die in einem der beiden Staaten ansässig sind.
Das Abkommen gilt für sämtliche Einkommen‑ und Vermögensteuern, sowohl für bereits bestehende als auch künftig eingeführte vergleichbare Steuern.
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, über die ein Unternehmen ganz oder teilweise tätig ist; bestimmte rein vorbereitende Tätigkeiten gelten nicht als Betriebsstätte.
Dividenden dürfen im Quellenstaat besteuert werden, jedoch begrenzt auf 5 % (für Beteiligungen ≥ 25 %) bzw. 15 % in allen anderen Fällen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.