Novelle des MTD‑Gesetzes zur EU‑Konformität und Studierendenvertretung
abgestimmt am
14.06.1996
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das MTD‑Gesetz, um EU‑ und EWR‑konforme Regeln für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die Vertretung der Studierenden und die freiberufliche Berufsausübung einzuführen.
einfache MehrheitXX14.06.1996
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag definiert klar, wer zur Ausübung eines gehobenen medizinisch‑technischen Dienstes berechtigt ist (Eigenberechtigung, körperliche/geistige Eignung, Abschluss und Sprachkenntnisse).
Für Staatsangehörige eines EWR‑Vertragsstaates wird die Nostrifikation durch eine direkte Zulassung zur Berufsausübung ersetzt, sofern ein gleichwertiger Abschluss vorliegt.
Die freiberufliche Berufsausübung wird geregelt: Sie ist nach dreijähriger Berufserfahrung möglich und bedarf einer behördlichen Bewilligung.
Pflicht zur Dokumentation, Auskunfts‑ und Verschwiegenheitspflicht wird neu festgeschrieben, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.