Grenzkontrollgesetz – Regelung von Personenkontrollen an der Grenze
abgestimmt am
11.07.1996
Zusammenfassung
Das Grenzkontrollgesetz regelt die Durchführung von Personenkontrollen beim Grenzübertritt, legt Zuständigkeiten fest und setzt Schengen‑Vorgaben in österreichisches Recht um.
einfache MehrheitXX11.07.1996
Gesetz
Grenze
Schwerpunkte
Das Gesetz führt einheitliche Definitionen für Grenzübertritt, Grenzkontrolle und Grenzübergangsstelle ein, um die Schengener Regeln umzusetzen.
Der Bundesminister für Inneres kann per VerordnungGrenzübergangsstellen festlegen und deren Nutzungszeiten sowie Beschränkungen bestimmen.
Die Sicherheitsdirektion darf temporäre Grenzübergangsstellen einrichten und bei Bedarf die Verkehrszeiten anpassen; für Flugplätze gilt eine maximale Gültigkeit von vier Wochen.
Behörden des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei, Gendarmerie, Zoll) erhalten Befugnisse zur Durchführung von Kontrollen, Identitätsfeststellung und Durchsuchungen im Grenzkontrollbereich von bis zu zehn Kilometern um die Stelle.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.