Öffentliche Einsicht des Kasachstan‑Partnerschaftsabkommens
abgestimmt am
10.07.1996
Zusammenfassung
Die Regierung legt dem Nationalrat ein Partnerschaftsabkommen mit Kasachstan vor und macht es zur öffentlichen Einsicht im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügbar, ohne die Unterlagen zu vervielfältigen.
einfache MehrheitXX10.07.1996
Andere
Europäische Union
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das Abkommen wird nach Art. 49 Abs. 2 B‑V‑G öffentlich zugänglich gemacht, indem es im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Einsicht hinterlegt wird.
Aufgrund von § 23 Abs. 2 GOG‑NR wird von einer Vervielfältigung und Verteilung der Vorlage abgesehen, um Verwaltungskosten zu sparen.
Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht bereit, sodass Abgeordnete das Dokument prüfen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.