Das Bundes-Seniorengesetz regelt die Unterstützung der älteren Generation durch die Einrichtung eines Bundesseniorenbeirates und die Bereitstellung finanzieller Mittel für Seniorenorganisationen.
einfache MehrheitXX18.06.1998
Gesetz
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert Senioren als Personen mit Wohnsitz in Österreich, die entweder eine Pension beziehen oder ein bestimmtes Alter (Frauen ab 55, Männer ab 60) erreicht haben.
Es wird ein Bundesseniorenbeirat beim Bundeskanzleramt eingerichtet, der aus insgesamt 35 Mitgliedern besteht.
Der Beirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu Themen wie Gesundheit, Wohnen und Kultur zu machen und Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abzugeben.
Es wird eine jährliche allgemeine Förderung für Seniorenorganisationen eingeführt, die auf einer Pauschale pro Senior basiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.