Zusammenfassung
Diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes stärkt den Gewässerschutz durch klare Ziele und passt die Organisation von Wassergenossenschaften und -verbänden an moderne Anforderungen sowie EU-Recht an.einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Gesetz
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Festlegung neuer, langfristiger Ziele für den Schutz der Wasserressourcen und die ökologische Funktion von Gewässern.
- Ein striktes Verbot der Einleitung von Klärschlamm in Oberflächengewässer.
- Einführung klarerer Regeln für die Organisation und Wahl der Führungsorgane in Wassergenossenschaften.
- Schaffung eines eigenständigen Rechtsrahmens für Wasserverbände, um deren Besonderheiten besser zu berücksichtigen.
Abstimmung
SPÖ (71)
ÖVP (52)
F (41)
L (9)
GRÜNE (9)
Abstimmung
SPÖ
(71)
ÖVP
(52)
F
(41)
L
(9)
GRÜNE
(9)
Referenziert in
Berichtspflicht zur Trinkwasserqualität
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Gesetz
Anpassung des Hydrographiegesetzes an EU-Wasserrichtlinien
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Gesetz
Wasserrechtsgesetz 1959 (AA-478)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Abänderung
Wasserrechtsgesetz 1959 (AA-477)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Abänderung
Einstimmigkeitsprinzips Sicherstellung der österreichischen Wasserressourcen (784/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Entschließung
die Einrichtung eines Beirates zur ländlichen Entwicklung (783/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Entschließung
Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet (782/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Entschließung
Aufhebung der Trinkwasser-Ausnahmeverordnung, (781/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Entschließung
Gebarungskontrolle der Wasserwirtschaftsverbände (785/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.07.1999
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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