Das Abkommen zwischen Österreich und Tunesien soll gegenseitige Investitionen fördern und schützen, indem es faire Behandlung, Entschädigung bei Enteignungen, freien Geldtransfer und ein Schlichtungs‑/Schiedsverfahren festlegt.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert "Investition" sehr breit – von Immobilien über Wertpapiere bis hin zu Patenten und öffentlichen Konzessionen.
Investoren erhalten das Prinzip der Inländergleichbehandlung und Meist‑begünstigung, also mindestens die gleiche Behandlung wie einheimische Investoren.
Enteignungen sind nur zulässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen, nach einem ordnungsgemäßen Verfahren erfolgen und eine volle, zeitnahe Entschädigung geleistet wird.
Gewinne, Darlehensrückzahlungen, Honorare und Entschädigungen dürfen ohne ungerechtfertigte Verzögerungen in frei konvertierbarer Währung transferiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.