Einbeziehung mineralischer Düngemittel und Verwaltungsreform im Düngemittelgesetz
abgestimmt am
07.07.1998
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Düngemittelgesetz 1994, um mineralische Düngemittel in das Zulassungsverfahren aufzunehmen, Zuständigkeiten auf landwirtschaftliche Bundesämter zu verlagern und EU‑Bezeichnungen anzupassen.
einfache MehrheitXX07.07.1998
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 18.06.1998
Mineralische Düngemittel werden künftig in das individuelle Zulassungsverfahren einbezogen, sodass sie wie nicht‑mineralische Produkte einer behördlichen Genehmigung bedürfen.
Die Bezeichnung „EWG‑Düngemittel“ wird durch „EG‑Düngemittel“ ersetzt, um die EU‑Terminologie zu übernehmen.
Die Einfuhrbestimmungen werden an die EU‑Zollvorschriften angepasst, wobei nur Waren aus Drittländern erfasst werden.
Zuständigkeiten für Überwachung und Kontrolle werden auf das Bundesamt für Landwirtschaft, das Forschungszentrum für Landwirtschaft und das Bundesamt für Agrarbiologie übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.