Dieses Gesetz vereinheitlicht das Studienrecht für Universitäten und Universitäten der Künste. Es führt neue Regelungen für künstlerische Diplomarbeiten, Zulassungsprüfungen und Vorbereitungslehrgänge ein.
2/3 MehrheitXX08.07.1998
Gesetz
Verfassung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.1998
Einheitliche Rechtsgrundlage: Das Studienrecht für Universitäten und Universitäten der Künste wird vereinheitlicht.
Neuregelung künstlerischer Diplomarbeiten: Diese müssen nun neben dem praktischen Teil auch einen schriftlichen Erläuterungsteil enthalten.
Einführung von Vorbereitungslehrgängen: Es werden spezielle Lehrgänge zur Vorbereitung auf künstlerische Diplomstudien ermöglicht.
Neues Prüfungsverfahren: Die Zulassung zu künstlerischen Studien erfolgt nun über spezifische Zulassungsprüfungen zur Feststellung der Eignung.
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